Was ist die Frist der Kündigungsschutzklage?

Arbeitnehmer können innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben, ansonsten wird die Kündigung automatisch wirksam. Ausnahmsweise wird die Klage nachträglich zugelassen, wenn die Klageerhebung aus einem wichtigen Grund (z.B. Krankenhausaufenthalt) nicht möglich war.

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